Mach den ersten Schritt!
Dabei kannst Du von einer bis zu 100%igen Förderung profitieren durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur (AVGS).
Der AVGS fördert Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 SGB III bei einem zugelassenen Träger wie der TASys GmbH. Als Coach für Existenzgründung vertrete ich den Standort Wiesbaden der TASys GmbH. Das heißt für Dich: Du kannst bei mir das Existenzgründungscoaching im Rahmen eines AVGS absolvieren.
Jeder, der bei seiner zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet ist, kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Dazu gehören neben Empfängern von ALG I und ALG II unter anderem auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchenden wie:
- arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger (also auch ohne ALG 1 oder ALG 2)
- Studentinnen und Studenten sowie Auszubildende auf Jobsuche
- Selbständige sowie Berufsrückkehrende (§ 20 SGB III)
Der AVGS ist eine sogenannte Kann-/ Ermessensleistung und kann nur bei zertifizierten Trägern eingereicht werden. Du erhältst den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein / AVGS immer bei Deinem Vermittler der Arbeitsagentur oder des Jobcenters. Die Kosten des Coachings werden direkt mit dem Kostenträger abgerechnet. Das heißt für Dich: Du sprichst Deine Vermittlerin/Deinen Vermittler bei Arbeitsagentur oder Jobcenter auf den AVGS für die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit an und meldest Dich bei mir oder bei der TASys GmbH für alle weiteren Schritte.
Vereinbare gern ein unverbindliches Erstgespräch – wir freuen uns auf Dich!