Sind Sie arbeitssuchend und tragen sich mit dem Gedanken, sich selbstständig zu machen? Machen Sie den ersten Schritt!

Dabei können Sie von einer bis zu 100%igen Förderung profitieren durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur (AVGS).

Der AVGS fördert Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 SGB III bei einem zugelassenen Träger wie der TASys GmbH. Als Coach für Existenzgründung vertrete ich den Standort Wiesbaden der TASys GmbH.

Jeder, der bei seiner zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet ist, kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Dazu gehören neben Empfängern von ALG I und ALG II unter anderem auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchenden wie:

  • arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger (also auch ohne ALG 1 oder ALG 2)
  • Studenten und Auszubildende auf Jobsuche
  • Selbständige sowie Berufsrückkehrende (§ 20 SGB III)

Der AVGS ist eine sogenannte Kann-/ Ermessensleistung und kann nur bei zertifizierten Trägern eingereicht werden. Sie erhalten den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein / AVGS immer bei Ihrem Vermittler der Arbeitsagentur oder Jobcenter. Die Kosten des Coachings werden direkt mit dem Kostenträger abgerechnet.

Eine Übersicht über die förderbaren Coaching-Module finden Sie hier.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch – wir freuen uns auf Sie!